Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auringer GmbH & Co. KG
I. Geltungsbereich, Definitionen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtlich Lieferungen und Leistungen durch uns, die Auringer GmbH & Co. KG, Bayerwaldstraße 5, 94377 Steinach, vertreten durch die Komplementärin Holz & Design Eidenschink-Lehner Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Franz Eidenschink und Michael Lehner. Diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung gelten im vorgenannten Geschäftsbereich für sämtliche zukünftige geschäftliche Beziehungen zwischen uns und den Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, auch wenn auf diese AGB später nicht mehr ausdrücklich hingewiesen wird.
(2) Diese AGB enthalten die zwischen uns und dem Kunden für die beauftragten Lieferungen und Leistungen ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert oder ergänzt werden. Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht anerkannt; ihnen wird vielmehr hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
(3) Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer an uns eine Bestellung abgibt oder mit uns einen Vertrag abschließt.
(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB)
(5) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (§ 14 BGB).
(6) Leistungs- und Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in 94377 Steinach.
II. Vertragsabschluss, Leistungspflichten, Ausführungszeiten
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Handelsübliche technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten, sofern dies für den Kunden objektiv zumutbar ist. Wir behalten uns insbesondere Anpassungen bezüglich des angebotenen Liefer- und Leistungsumfangs vor, soweit zwischen Angebotsabgabe und Auftragsausführungsbeginn Änderungen in den Kalkulationsgrundlagen (Lohn- und Materialpreissteigerungen, Änderung relevanter Steuern, o.ä.) und/oder Risikoerhöhungen eintreten.
(2) Die Erteilung eines Auftrags durch den Kunden ist verbindlich. Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, das in der Beauftragung durch den Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum des Zugangs des Auftrags bei uns anzunehmen. Erklären wir die Annahme nicht fristgerecht, so gilt dies als Ablehnung der Bestellung.
(3) Kommt der Kunde im Rahmen der Beauftragung von Lieferungen und Leistungen seinen Mitwirkungspflichten pflichtwidrig nicht nach, so sind wir berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde uns die für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig übergibt.
(4) Auf Abruf erteilte Aufträge sind spätestens innerhalb eines halben Jahres ab Datum der Auftragsbestätigung durch den Kunden abzurufen. Werden innerhalb dieser Abruffrist Lieferungen ganz oder teilweise nicht abgerufen, sind wir berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme der nicht abgerufenen Lieferungen zu verlangen, wenn nicht der Kunde einen geringeren oder gar keinen Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns bleibt vorbehalten.
(5) An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Angebotstexte, Kalkulationen, Zeichnungen, Plänen etc. behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden zuvor die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung.
III. Garantien, Bescheinigungen
(1) Garantien und Eigenschaftszusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch unsere Geschäftsführung erfolgen. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündlich bestimmte Eigenschaften der Ware über die Produktbeschreibung hinaus zuzusichern. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Von uns gegebene Zusicherungen sind ohnehin nur dann als Garantien zu verstehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Verweise auf Herstellergarantien begründen keine Garantieansprüche gegen uns.
(2) Zeugnisse und Bescheinigungen, etwa über die Einhaltung bestimmter technischer Regelwerke, sind nicht Auftragsgegenstand, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird.
IV. Preise, Preiserhöhungen
(1) Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern beziehungsweise öffentlichen Auftraggebern rein netto, zuzüglich der am Tag der Lieferung und/oder Erbringung von Leistungen gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer entweder ausdrücklich in Preisen enthalten oder separat ausgewiesen.
(2) Bei Aufträgen über mehrere Positionen haben die Preise für einzelne Positionen eines Auftrags nur Gültigkeit bei Erteilung des angebotenen Gesamtauftrages.
(3) Um Pauschalpreise handelt es sich nur dann, wen dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls sind die in Kostenvoranschlägen enthaltenen Mengenangaben als „ca.-Werte“ zu verstehen. Für die Richtigkeit/Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Garantie. Die Abrechnung erfolgt am Ende anhand eines konkreten Aufmaßes. Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich einschließlich Material- und Lohnkosten in fertiger Arbeit, außer es sind Stundenlohnarbeiten und Materialmengen aufgeführt; diese werden auf Nachweis abgerechnet. Evtl. zusätzliche Arbeiten werden nur nach Absprache ausgeführt und gesondert berechnet.
(4) Sofern im Einzelfall Arbeit auf Regie vereinbart wird, wird zu den Material- und Lohnkosten zusätzlich die An- und Abfahrt sowie eine Servicepauschale berechnet.
(5) Wird von Seiten des Kunden die Weiterführung der Arbeiten trotz eigentlich entgegenstehender Witterung verlangt, so sind die hierfür erforderlichen Maßnahmen zusätzlich auf Regiebasis zu vergüten. Hierzu gehört etwa das Räumen der Dach- und Arbeitsfläche, das künstliche Trocknen oder Erwärmen von Dachflächen, das Abdecken mit Planen und deren Entfernung oder die Errichtung bzw. Anbringung von Überdachungen.
(6) Höhe und Fälligkeit unserer Vergütungsansprüche richten sich ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sie sind unabhängig von Rückgriffsansprüchen, die Ihnen ggf. gegenüber Dritten zustehen (z.B. Versicherung bei Sturmschäden).
(7) Wir weisen darauf hin, dass für die Beauftragung von Bauleistungen in der Regel die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist. Sollte diese im Einzelfall verweigert werden, so bleibt die Wirksamkeit des geschlossenen Vertrags davon unberührt. Insbesondere bleibt es dabei, dass unser Auftraggeber für unsere Vergütungsansprüche haftet.
(8) Ungeachtet von § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) gelten folgende Regelungen zur Preisanpassung:
(a) Ist der Kunde Unternehmer beziehungsweise ein öffentlicher Auftraggeber, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(b) Ist der Kunde Verbraucher, behalten wir uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Liefer- beziehungsweise Leistungsfrist von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Wir werden eine entsprechende Änderung der Preise dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich bekanntzugeben. Dem Kunden steht dann ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Preisänderung zu.
(9) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder den sonstigen Vertragsunterlagen nichts anderes ergibt, erfolgen Lieferungen und Leistungen ausschließlich gemäß Einheitspreisen, verstehen sich alle Preise ab unserem Sitz und schließen Nebenkosten, insbesondere Frachten, Verpackungen oder Versicherungen nicht ein. Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet und nur zurückgenommen, wenn wir kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet sind.
V. Lieferung, Gefahrübergang
(1) Bei Lieferungen erfolgt der Transport der Ware, wenn wir die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als deren Geschäftssitz versenden, auf Gefahr des Kunden, sobald wir die Ware der Transportperson ordnungsgemäß verpackt übergeben haben. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt dies nicht. In diesem Fall geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über oder dann, wenn er in Annahmeverzug gerät.
(2) Ist mit dem Kunden freie Anlieferung vereinbart, so geht im Fall des Gefahrübergangs bei Übergabe die Gefahr mit der Ankunft des Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde, bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug in zumutbarer Weise erreichbar ist, über. Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften und/oder Mitarbeiter zu stellen.
(3) Generell erfolgt die Aus- bzw. Anlieferung von Material ausschließlich an Versand- und Baustellen, die ohne Sondergenehmigung angefahren werden dürfen und die verkehrstechnisch so erschlossen sind, dass sie mit einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 46 t ungehindert angefahren werden können.
(4) Die Lieferung ist vom Kunden bei Empfang unverzüglich auf Übereinstimmung mit seiner Bestellung, Vollständigkeit und offensichtliche Transportschäden zu prüfen. Beanstandungen hat der Kunde insoweit unverzüglich uns gegenüber mitzuteilen, im Fall offensichtlicher Transportschäden auch unmittelbar dem Transporteur.
VI. Liefer- und Ausführungszeiten, Selbstbelieferungsvorbehalt, Höhere Gewalt
(1) Termine oder Fristen für die Lieferung oder die Erbringung der Leistungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn hierüber eine ausdrückliche schriftliche Einigung oder eine Einigung in Textform (z.B. E-Mail oder Telefax) der Vertragsparteien stattgefunden hat.
(2) Sind bestellte Waren oder die zur Erbringung unserer vertraglichen Leistungen erforderlichen Materialien nicht verfügbar, weil wir trotz eines entsprechenden Einkaufsvertrags, der den Auftrag des Kunden abdeckt, selbst nicht von unseren Lieferanten beliefert werden, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft, dann verlängern sich die Liefer- oder Ausführungszeiten gegenüber dem Kunden entsprechend um die eingetretene Verzögerung. Hierüber wird der Kunde von uns unverzüglich informiert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn sich unsere Selbstbelieferung um voraussichtlich mehr als vier Wochen über den ursprünglich vereinbarten Liefertermin hinauszieht, und er uns zuvor eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat. Solange und soweit sich herausstellt, dass wir von unserem Lieferanten endgültig nicht mehr beliefert werden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierüber wird der Kunde von uns unverzüglich informiert und im Fall der Rücktrittserklärung werden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
(3) Für Verzögerungen, die auf höherer Gewalt beruhen, haften wir nicht. Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Pandemielagen oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
VII. Gewährleistung
(1) Ansprüche und Rechte wegen Mängeln gegen uns stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nicht übertragbar.
(2) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB):
(a) Die Gewährleistung wegen anfänglicher Mängel erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(b) Im Fall der Nachbesserung muss der Kunde uns insgesamt zwei Nachbesserungsversuche einräumen, wenn er uns nicht zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die ergebnislos abgelaufen ist, oder wenn die Nachbesserung aus anderen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen oder nicht zumutbar ist.
(3) Gewährleistung gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB):
(a) Unsere gesetzliche Haftung wegen Mängeln (gesetzliche Gewährleistung) ist grundsätzlich zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt, das heißt wir können nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine Ersatzlieferung bzw. -leistung vornehmen. Der Kunde hat uns umgehend und ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Bei einem Verstoß hiergegen sind wir von der Haftung für die insoweit daraus entstehenden Folgen befreit. Der Kunde darf den Mangel selbst oder durch Dritte nur dann beseitigen lassen und Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen verlangen, wenn dies dringend notwendig ist, beispielsweise zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden. Die ausgetauschten Waren hat der Kunde unverzüglich an uns herauszugeben.
(b) Für den Fall, dass die Nacherfüllung als fehlgeschlagen anzusehen ist oder dass die Nacherfüllung trotz angemessener Fristsetzung nicht rechtzeitig erfolgt, ist der Kunde berechtigt, seine Gegenleistung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für unsere Haftung für durch die mangelhafte Ware verursachte Schäden gilt die nachfolgende Ziffer VIII.
(c) Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen durch uns oder den Hersteller stellen keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheitsangabe dar.
(d) Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt bei der Lieferung von Waren ein Jahr ab Ablieferung. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB bzw. § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
VIII. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
(1) Soweit der Vertrag einschließlich dieser AGB keine anderweitigen, abweichenden Bestimmungen enthält, haften wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung aufgrund ausdrücklich gegebener Garantien und die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind die grundlegenden elementaren Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Soweit wir nur in leicht fahrlässiger Weise gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen, ist unsere Haftung hierbei der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(2) Soweit der Vertrag einschließlich dieser AGB nichts anderes vorsieht, gelten gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Regelungen zur Verjährung mit der Maßgabe, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Sämtliche Haftungsbeschränkungen des Vertrags einschließlich dieser AGB gelten auch unmittelbar zugunsten unserer Organe sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
IX. Zahlungsbedingungen, Zahlungs- und Annahmeverzug des Kunden
(1) Unsere Forderungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind; für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich.
(2) Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die nicht oder schlechter gesicherten Schulden anzurechnen sowie zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
(3) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsbehältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung oder zum Zurückbehalt steht dem Kunden darüber hinaus nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurde oder unbestritten ist.
(4) Die Abtretung jeglicher Forderungen oder Ansprüche gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zumindest in Textform zustimmen. Wir sind zur Zustimmung nur dann verpflichtet, wenn der Käufer ein berechtigtes Interesse an der Abtretung nachweist. Das Abtretungsverbot betrifft auch die Gewährleistungsansprüche; diese stehen lediglich dem Kunden zu. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht, wenn das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist oder wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(5) Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde über die seine Kreditwürdigkeit bedingenden Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder unser Anspruch auf die Leistung des Kunden ist aus anderen Gründen offensichtlich nicht gefährdet.
(6) Anschriftenänderungen, Veränderungen in der Firmeninhaberschaft, der Gesellschaftsform oder sonstige, die wirtschaftlichen Verhältnisse berührenden Umstände des Kunden sind uns nach deren Eintritt unverzüglich und zumindest in Textform anzuzeigen.
(7) Für die Dauer des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, zu liefernde Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Wir können uns hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen. Die Lagerkosten werden pauschal mit 1 % des Nettorechnungswertes der eingelagerten Ware pro Monat in Rechnung gestellt, höchstens jedoch in Höhe von 100 € pro Monat. Wir sind berechtigt, tatsächlich höhere Kosten nachzuweisen und sodann in Rechnung zu stellen. Im Gegenzug ist auch der Kunde zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind.
(8) Treten wir in Folge des Annahmeverzuges des Kunden vom Vertrag zurück, so sind wir bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Nettorechnungswertes zu fordern. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist im Gegenzug ebenso zum Nachweis berechtigt, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
X. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei einem Fernabsatzvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen, d. h. einem Vertrag, der ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln (z. B. E-Mail, Internet, Telefon, Telefax, Brief) zustande kommt, folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt im Falle eines Kaufvertrags vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, ansonsten ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Auringer GmbH & Co. KG
Bayerwaldstraße 5, 94377 Steinach
Tel.: 09428-9477994; Fax: 09428-9477995
E-Mail: info@auringer-dach.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Besondere Hinweise:
Das Widerrufsrecht besteht nicht in den gesetzlich explizit vorgesehenen Fällen (§ 312 Abs. 2 und 3 BGB), d.h. es besteht insbesondere nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, sowie für Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
XI. Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der zu liefernder Ware bis zur vollständigen Bezahlung der vollständigen Zahlung der für die Lieferung vereinbarten Vergütung vor. Bei Verträgen mit Unternehmern beziehungsweise öffentlichen Auftraggebern behalten wir uns das Eigentum an der zu liefernden Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor (Vorbehaltsware).
(2) Eine Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne dass hierdurch Verpflichtungen für uns begründet werden. Verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware. Bei Verbindung und Vermischung von Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das Miteigentum an der neu entstehenden Sache oder dem Warenbestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, überträgt der Kunde uns bereits jetzt das ihm zustehende Eigentum an der neuen Sache oder dem neuen Warenbestand im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Kunde verwahrt neues Eigentum unentgeltlich für uns.
(3) Nach Maßgabe vorstehender Bestimmung tritt der Kunde uns auch diejenigen Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen ihn ab, die ihm durch Verbindung der Vorbehaltswaren mit einem Grundstück gegenüber einem Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung hiermit schon jetzt an.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. im Wege der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Wareunverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat uns der Kunde ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
(6) Bei Verletzung einer der vorstehenden Verpflichtungen sind wir berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Erfüllung dieser Verpflichtungen zu setzen, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Die gleichen Rechte stehen uns bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden zu, insbesondere im Falle des Zahlungsverzugs.
(7) Fordern wir gemäß Ziffer (6) dieses Abschnitts die Ware heraus, ist der Kunde zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet.
(8) Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsgangs weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug der Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung berechtigt. Wir behalten uns für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Zahlungsverzug gerät, das Recht vor, die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen.
(9) Im Falle des Widerrufs gemäß vorstehender Bestimmung ist der Kunde verpflichtet, Dritten von der Übertragung des Miteigentums bzw. der Abtretung der Forderungen Mitteilung zu machen und uns sämtliche Unterlagen zur Geltendmachung der Forderungen zu überlassen.
(10) Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware. Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentum haben, gilt die Abtretung nur in Höhe des Miteigentumsanteils.
(11) Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang von Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Kunden Ansprüche gegen Dritte, insbesondere Versicherer, zustehen, tritt der Kunde uns diese mit allen Nebenrechten in Höhe unserer Forderungen schon jetzt ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
(12) Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
XII. Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, werden ausschließlich nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und ggf. des Telemediengesetzes gespeichert und verarbeitet, wenn und soweit diese Daten für die Durchführung und Abwicklung des Vertrages und der Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Mitteilungspflichten wie bspw. gegenüber Ermittlungsbehörden – nur mit Zustimmung des Kunden an Dritte weitergegeben.
XIII. Verbraucherstreitbeilegung
Erklärung gemäß § 36 Absatz 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Auringer GmbH & Co. KG erklärt sich nicht bereit zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG)
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
XIV. Schlussbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Auringer GmbH & Co. KG (derzeit 94377 Steinach), sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir behalten uns allerdings vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Ist eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für nicht durch Auslegung zu schließende Vertragslücken.